Kommentar Gericht stoppt Bettelverbot in Krefeld: Eine Ohrfeige für die Stadt

Meinung | Krefeld · Das Krefelder „Stärkungspaket Innenstadt“ ist in wichtigen Details juristisch dünn und angreifbar. Das hat das Verwaltungsgericht der Stadtspitze jetzt recht unverblümt klargemacht. Ein Kommentar.

Foto: Paul Zinken

So notwendig und richtig das „Stärkungspaket Innenstadt“ mit dem Grundsatz des „Handelns und Helfens“ auch war und ist, so juristisch dünn und angreifbar ist es doch in Teilen und  wichtigen Details. Das hat das Verwaltungsgericht der Stadtspitze jetzt recht unverblümt klargemacht. Die Begründungen im vorläufigen Beschluss muss man als Ohrfeige für die Verfasser der Allgemeinverfügung gegen Bettelei verstehen. So stellen die Richter neben rechtlichen Mängeln süffisant fest, dass die Regelung „bereits sprachlich-inhaltlich keinen vollständigen Satz“ enthalte, was die Verständlichkeit erheblich erschwere. Autsch. Handwerklich wurde da einfach nicht gut genug gearbeitet – obwohl sich der hauptverantwortliche Ordnungsdezernent Cyprian mit der Erstellung der Allgemeinverfügung reichlich Zeit gelassen und vorab vermeintliche Top-Fachanwälte konsultiert hatte.