Ein Jahr nach dem verheerenden Brand des Affenhauses im Krefelder Zoo wurde das Strafverfahren wie berichtet Anfang Januar beendet. Die beschuldigte Krefelderin und ihre beiden erwachsenen Töchter akzeptierten die Geldstrafe über 3600 Euro im Strafbefehlsverfahren ohne Hauptverhandlung. Die Entscheidung des Gerichtes basierte im wesentlichen auf den Sachverständigengutachten zur Brandursache und auf Zeugenaussagen. Zwar wollen Staatsanwaltschaft und Amtsgericht die Gutachten auch jetzt noch nicht in Gänze öffentlich machen, auf Anfrage der WZ indes teilen sie die wesentlichen Aussagen mit. Hier die wichtigsten Fragen und Antworten.
Analyse So haben Gutachter den Brand des Affenhauses rekonstruiert
Exklusiv | Krefeld · Gericht und Staatsanwaltschaft wollen zwar das ganze Gutachten noch nicht öffentlich machen, auf Anfrage unserer Redaktion haben sie allerdings die wichtigsten Fakten und Aussagen herausgegeben.
19.01.2021
, 19:45 Uhr