Kommentar In Krefeld ist noch viel zu tun

Meinung · Ernüchternd ist das Fazit, das die Sachverständigengruppe für Behindertenfragen für den Krefelder Weihnachtsmarkt zieht.

Vertreter der Behindertenverbände beim Test.

Foto: Ja/Jochmann, Dirk (dj)

Das sogenannte Behindertengleichstellungsgesetz in NRW liefert eine allgemeine Definition von Barrierefreiheit. Ziel dieses Gesetzes ist es demnach, die Diskriminierung von Menschen mit Behinderung zu beseitigen sowie die volle, wirksame und gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Leben in der Gesellschaft durch die Beseitigung von Barrieren zu gewährleisten. Bis dieses Ziel erreicht wird, gilt es in Krefeld allerdings noch viel zu tun. Das beweist aktuell ein Rundgang auf dem Weihnachtsmarkt der Stadt an der Dionysiuskirche.