Der Bundesrat hat jetzt das sogenannte Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (im weiteren Verlauf Krankenhausreform genannt) gebilligt. Ein Antrag auf Anrufung des Vermittlungsausschusses fand keine Mehrheit. Somit tritt das viel diskutierte Gesetz zum 1. Januar 2025 in Kraft. Künftig erfolgt die Krankenhausabrechnung weniger durch Fallpauschalen, sondern zum großen Teil (durchschnittlich 60 Prozent) über eine Vorhaltevergütung. Gleichzeitig aber sollen Doppelarbeiten in Krankenhäusern abgebaut werden. Für Krefeld bedeutet das, dass das Land NRW die Stroke Unit (Spezialeinheit für Schlaganfall-Patienten) am Alexianer-Krankenhaus ab Mai 2025 nicht mehr genehmigen will. Das hatte das NRW-Gesundheitsministerium im vergangenen Sommer im Rahmen der Krankenhausplanung verlautbaren lassen. „Wir werden die Schlaganfall-Akutversorgung unbedingt über den 1. Mai hinaus weiterführen“, betont hingegen Normal Westphal, Geschäftsführer der Alexianer Krefeld GmbH.
Wäre „Verschlechterung der Notfallversorgung“ Trotz Krankenhausreform wollen Alexianer in Krefeld weitermachen
Krefeld · Laut Krankenhausreform soll die „doppelte“ Notfallversorgung in Krefeld aufgegeben werden. Doch die Alexianer wollen trotzdem weitermachen. Das ist der Hintergrund.
26.11.2024
, 07:16 Uhr