Mit den Wahlen zum Betriebsrat verhält es sich ähnlich wie mit der Wahl zum Deutschen Bundestag. Sie ist gesetzlich geregelt alle vier Jahre abzuhalten und das in einem definierten Zeitfenster. Das ist der Zeitraum vom 1. März bis zum 31. Mai. Gewählt wird am Ende aber kein Kanzler, sondern die betriebliche Interessensvertretung der Arbeitnehmer. Insgesamt 106 682 Beschäftigte in Krefeld sind jetzt aufgerufen, ihre Betriebsräte zu wählen. Diese differenzieren sich nach 94 912 sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten und 11 770 Minijobbern, die ausschließlich einen Minijob ausüben. Bei den letzten Betriebsratswahlen 2018 lag die Wahlbeteiligung bei 76 Prozent. In Betrieben ab fünf Beschäftigten kann ein Betriebsrat gewählt werden.
Wahlen Betriebsratswahlen: 106 682 dürfen wählen
Krefeld · Die Gewerkschaften rufen zur Teilnahme ab dem 1. März bis zum 31. Mai 2022 auf.
22.02.2022
, 19:02 Uhr