Kommentar zu Bauplänen Roonstraße Nicht nur Baurecht zählt

Meinung | Krefeld · Ohne eine Satzung oder einen Bebauungsplan ist die architektonische Besonderheit von einzelnen Quartieren und Straßenzügen nicht zu bewahren

Der Abriss dieser alten Villa an der Wilhelmshofallee hat 2017 erstmals den Ruf nach einer schützenden Satzung von Quartieren laut werden lassen.

Der Abriss dieser alten Villa an der Wilhelmshofallee hat 2017 erstmals den Ruf nach einer schützenden Satzung von Quartieren laut werden lassen.

Foto: Bischof, Andreas (abi)

Alle Krefelder, die zur damaligen Zeit einen gewissen beruflichen Erfolg hatten und es sich leisten konnten, bauten sich zwischen 1890 bis 1910 im neuen Bismarck-Viertel schöne Häuser. Darunter auch jüdische Familien wie der später von den Nazis ermordete  Richard Merländer, dessen Villa heute das NS-Dokumentationszentrum beheimatet.  Das ganze Viertel ist geprägt von hochwertigen Backsteinhäusern mit Vorgärten, Alleen-Straßenzügen, in denen das letzte Haus jeweils abgestuft zu den vorherigen gebaut wurde. Eine klar zu identifizierende Formensprache, kultur- und architekturhistorisch geprägt. Doch eine Gestaltungssatzung oder einen Bebauungsplan zur Bewahrung dieser Formensprache gibt es bis heute nicht. Die Stadt sieht keine Notwendigkeit dafür.

Wenn wir als Stadtgesellschaft derzeit die 650 Jahre Stadtgeschichte feiern und stolz darauf sind, dann gehört auch ins Bewusstsein, dieses Viertel zwar behutsam zu modernisieren, aber nicht seine Anmutung langfristig zu zerstören.