Ein 22-jähriger Krefelder sollte sich am Mittwoch vor dem Amtsgericht wegen des Erwerbs und Besitzes kinderpornographischer Schriften verantworten. Er hatte zuvor Einspruch gegen einen Strafbefehl eingelegt, der ihn zu einer Geldstrafe von 180 Tagessätzen zu je 15 Euro, also 2700 Euro, verurteilt hatte.
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