Vielmehr hatte er sich laut seines Verteidigers als Angehöriger einer Gruppe zu erkennen gegeben, die sich selbst als „Pedo-Hunter“ bezeichnet und zur Aufgabe gemacht hat, Pädophile zu überführen. Zu diesem Zweck habe er sich seit rund zwei Jahren in diversen Internetforen und Netzwerken bewegt und seine Erkenntnisse der Polizei mitgeteilt. Diese private Tätigkeit hatte wiederum die Ermittlungen gegen ihn ins Rollen gebracht. Nach Angaben eines Gerichtssprechers konnte der Angeklagte dem Richter glaubhaft versichern, nicht aufgrund pädophiler Neigungen gehandelt zu haben. Dies habe auch zu einer Strafmilderung geführt – illegal sei der Besitz jedoch trotzdem gewesen. Der Richter habe den Angeklagten zudem noch einmal ausdrücklich darauf hingewiesen, dass kinderpornografische Dateien ausschließlich von Strafverfolgungsbehörden im Rahmen ihrer Ermittlungen zum Zweck der Beweissicherung gespeichert werden dürfen. Red
Amtsrichter verurteilt 31-jährigen Krefelder Geldstrafe für selbsternannten „Pedo-Hunter“
Krefeld · Ein 31-jähriger Mann ist am Montag vom Amtsgericht Krefeld wegen Besitzes von kinderpornografischen Dateien zu einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen á 20 Euro verurteilt worden. Der Krefelder, der vier Bilder eines nackten, acht- bis zehnjährigen Mädchens auf einem USB-Stick gespeichert hatte, hatte den Besitz zwar zugegeben, pädophile Absichten aber stets bestritten (die WZ berichtete).
14.08.2023
, 18:37 Uhr