Amtsrichter verurteilt 31-jährigen Krefelder Geldstrafe für selbsternannten „Pedo-Hunter“

Krefeld · Ein 31-jähriger Mann ist am Montag vom Amtsgericht Krefeld wegen Besitzes von kinderpornografischen Dateien zu einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen á 20 Euro verurteilt worden. Der Krefelder, der vier Bilder eines nackten, acht- bis zehnjährigen Mädchens auf einem USB-Stick gespeichert hatte, hatte den Besitz zwar zugegeben, pädophile Absichten aber stets bestritten (die WZ berichtete).

Foto: dpa/Ina Fassbender