Urteil zu „Roters & Buddenberg“ Historische Mühle im Krefelder Hafen darf nicht abgerissen werden

Krefeld · Jetzt ist es amtlich: Die historische Getreidemühle „Roters & Buddenberg“ im Krefelder Hafen darf nicht abgerissen werden. Fast fünf Jahre lang wurde vor Gericht darum gerungen.

Die denkmalgeschützte Getreidemühle Roters & Buddenberg im Rheinhafen darf laut Urteil nicht abgerissen werden.

Foto: Andreas Bischof

Jetzt ist es amtlich: Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat die Klage von Jürgen und Frank Derda abgewiesen, die die unter Denkmalschutz stehende historische Getreidemühle „Roters & Buddenberg“ im Krefelder Hafen in Teilen für neue Gebäude abreißen lassen wollten. Fast fünf Jahre lang wurde vor Gericht darum gerungen. Der Landschaftsverband und die Untere Denkmalbehörde hatten nach einem Abbruchantrag 2017 das historische Silo unter Denkmalschutz gestellt. Die neuen Besitzer des alten Mühlen- und Speichergebäudes wollten das nicht hinnehmen.

Richter sieht kein überwiegend
öffentliches Interesse an Abriss