Vor sieben Wochen ist ein Teil der Lärmschutz-Gabionenwand an der Felix-Kracht-Straße eingestürzt. Glücklicherweise wurde niemand dabei verletzt, ob auf der einen Seite in den privaten Gärten, ob auf dem Rad- und Gehweg auf der anderen Seite. Während die 27 Eigentümer der Grundstücke bislang gehofft hatten, dass die Stadt die Wand als Schallschutz für das Wohngebiet wieder aufbauen würde oder aber ihnen mit einer Änderung des Bebauungsplans entgegen käme, sieht die Verwaltung dazu rechtlich keinen Grund.
„In dem 2008 geschlossenen Durchführungsvertrag zum Bebauungsplan Nummer 698 wurde festgelegt, dass der Vorhabenträger sich verpflichtet, die im vorhabenbezogenen Bebauungsplan festgesetzte private Lärmschutzmaßnahme auf seine Kosten zu planen, herzurichten und an die örtlichen Bauherren zu übergeben. Es besteht kein Anlass, den B-Plan zu ändern“, sagt eine Stadtsprecherin auf Nachfrage.