Aktionswoche von SKM und SkF Warum rechtliche Betreuung für viele ein Schreckgespenst ist

Krefeld · Für Erwachsene gibt es schon seit 1992 keine Vormundschaft mehr. Abgelöst wurde sie von der sogenannten rechtlichen Betreuung - und diese spricht den Betroffenen nicht ihren Willen ab.

Gemeinsam informieren sie über das Thema rechtliche Betreuung (v.l.): Anne Schneider (Vorsitzende SkF), Gaby Bender (SkF-Betreuerin), Lena Bens (SKM-Betreuerin), Jenni Kühnen (SKM-Betreuerin) und Caroline Frank-Djabbarpour (Geschäftsführerin SKM).

Foto: Jochmann, Dirk (dj)

Für Erwachsene gibt es schon seit 1992 keine Vormundschaft mehr. Abgelöst wurde sie von der sogenannten rechtlichen Betreuung, die vom Amtsgericht angeordnet wird. Doch bis heute herrscht in der breiten Öffentlichkeit vielfach der Glaube vor, dass Betroffene nicht mehr frei über ihr Leben entscheiden dürfen, dass „der Vormund“ willkürlich über sie, ihr Vermögen, ihr ganzes Leben bestimmen darf. Ein Schreckgespenst. Dem widerspricht Caroline Frank-Djabbarpour vom SKM – Katholischer Verein für soziale Dienste in Krefeld: „Der Wille der Betroffenen ist das Maß der Dinge.“