Mindestens ein Drittel der Gesamtfläche eines Kleingartens muss bewirtschaftet werden. Soll heißen: Statt Hüpfburgen und Aufstell-Pools sollten dort Möhren, Kartoffeln und Erdbeeren in die Höhe sprießen. Unter Hinweis auf ein entsprechendes Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) kündigte die Stadt Krefeld im August 2021 an, dass bei einer anstehenden Änderung der Garten- und Bauordnung eine Anpassung an die geltende Rechtsprechung erfolgen werde. Umgesetzt ist dies allerdings bis heute nicht.
Noch keine Änderung der Garten- und Bauordnung Kaum Kontrollen für Krefelder Kleingärtner
Krefeld · Wegen Personalmangel kann eine Änderung der Garten- und Bauordnung immer noch nicht umgesetzt werden.
03.04.2022
, 18:53 Uhr