Eine naturnahe, „ungeordnete“ Bewirtschaftung von Krefelder Kleingärten mit Laubhaufen, Totholzhecken und ungeschnittenen Stauden ist derzeit im dafür gültigen Regelwerk, der Garten- und Bauordnung der Stadt Krefeld, nicht vorgesehen. Dies ist vor Kurzem den Eheleuten Erika und Markus Hamm zum Verhängnis geworden, die wegen der unerlaubten Gestaltung ihrer Parzelle in der Anlage Krähenfeld Ärger mit dem Stadtverband der Kleingärtner bekommen hatten und am Ende eines langen Streits entnervt ihr Gärtchen verkauften (die WZ berichtete). Vielleicht hätten sie damit noch warten sollen, denn derzeit wird eine Änderung der Garten- und Bauordnung vorbereitet, die naturnah gestaltete Gärten möglich machen soll.
Garten- und Bauordnung der Stadt Krefeld wird geändert Mehr Raum für Natur in Kleingärten
Krefeld · Auch in den Kleingartenanlagen der Stadt Krefeld soll eine naturnahe Bewirtschaftung der Parzellen ermöglicht werden.
29.06.2023
, 16:30 Uhr