Oft 100 Prozent Impfquote bei Krefelder Pflegediensten Pflegeeinrichtungen sind auf die Impfpflicht gut vorbereitet

Krefeld · Mitte März tritt die „einrichtungsbezogene Impfpflicht“ in Kraft. Was bedeutet dies für Krefelder Krankenhäuser und Pflegedienste?

Johanna Hurdalek, Manuela Winter und Anja Claus (v.l.) von der DRK-Schwesternschaft können der Impfpflicht gelassen entgegensehen.

Foto: Andreas Bischof/Andeas Bischof

Am 16. März tritt die „einrichtungsbezogene Impfpflicht“ in Kraft: Wer im deutschen Gesundheitswesen arbeitet, muss ab diesem Datum nachweisen, dass er geimpft, genesen oder – aus medizinischen Gründen – gar nicht impfbar ist. Was bedeutet dies für ambulante Pflegedienste in Krefeld? Drohen sie Personal zu verlieren? Und wie sieht es dort aktuell mit der Impfquote aus?