Am 16. März tritt die „einrichtungsbezogene Impfpflicht“ in Kraft: Wer im deutschen Gesundheitswesen arbeitet, muss ab diesem Datum nachweisen, dass er geimpft, genesen oder – aus medizinischen Gründen – gar nicht impfbar ist. Was bedeutet dies für ambulante Pflegedienste in Krefeld? Drohen sie Personal zu verlieren? Und wie sieht es dort aktuell mit der Impfquote aus?
Oft 100 Prozent Impfquote bei Krefelder Pflegediensten Pflegeeinrichtungen sind auf die Impfpflicht gut vorbereitet
Krefeld · Mitte März tritt die „einrichtungsbezogene Impfpflicht“ in Kraft. Was bedeutet dies für Krefelder Krankenhäuser und Pflegedienste?
07.02.2022
, 19:00 Uhr