Der eine oder andere Krefelder Schütze könnte demnächst unangekündigten Besuch aus dem Polizeipräsidium erhalten. Der Grund: Nach einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen vom 30. August 2023, mit dem die Vorschriften zur Unterbringung von Waffen von Sportschützen und Jägern neu geregelt wurde. Konkret heißt es in dem Urteil, die Schlüssel zu einem Waffenschrank seien „in einem Behältnis aufzubewahren, das seinerseits den gesetzlichen Sicherheitsstandards an die Aufbewahrung der im Waffenschrank befindlichen Waffen und Munition entspricht“. Viele Schützen und Jäger haben ihre Waffenschränke daraufhin auf Zahlenschlösser umrüsten lassen.
Aufbewahrung ist nach Gerichtsurteil strenger geregelt Krefelder haben 7932 Waffen
Krefeld · Seit rund einem Jahr ist die Aufbewahrung von Kurz- und Langwaffen schärfer geregelt. Auch in Krefeld wird das immer wieder unangekündigt kontrolliert.
21.11.2024
, 06:30 Uhr