Stadtverband für Kompromiss bei der Nutzung „Wir können nicht gegen das Kleingartengesetz angehen“

Update | Krefeld · Für reichlich Wirbel sorgte die Aussage der Verwaltung, dass bei einer Änderung der Garten- und Bauordnung mit Blick auf die Kleingärten eine Anpassung an die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs erfolgen müsse.

Ein Drittel der Kleingärten soll eigentlich zum Anbau von Obst und Gemüse dienen. 

Foto: Jochmann, Dirk (dj)

Auf dem falschen Fuß erwischt hat die Stadtverwaltung die Krefelder Kleingärtner. Anfang August hatte sie auf Nachfrage gegenüber unserer Zeitung erklärt, dass bei einer anstehenden Änderung der Garten- und Bauordnung mit Blick auf die Kleingärten eine Anpassung an die geltende Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes erfolgen müsse. „Somit muss künftig ein Drittel des Gartens als Nutzfläche bewirtschaftet werden“, erklärte die Stadtsprecherin damals wörtlich.