Das Spielen im Freien – auf dem Spielplatz oder in der Natur – ist wichtig für Kinder und deren Entwicklung. Spiel und Freizeit ist deshalb ein verbrieftes Kinderrecht. Doch wie für alles andere im Zusammenleben auch gelten hier Regeln. Wie lange dürfen Kinder im Sommer, wenn es lange hell ist, draußen spielen? Wo hört das kindliche Spiel auf, wo fängt Lärmbelästigung für Anwohner an? Und darf überall Ball gespielt werden? Anwohner der Biebricher Straße haben sich in den vergangenen Monaten intensiver mit dem Thema beschäftigt. „Vor allem im Sommer bis 22/23 Uhr machen Gruppen von bis zu zwölf Kindern und Jugendlichen zwischen fünf und 16 Jahren dort einen solch ohrenbetäubenden Lärm, der nicht zulässt, im Inneren des Hauses einen Film sich in Ruhe anzuschauen, geschweige denn, den Feierabend im Garten zu genießen“, fassen Anwohner in einem Schreiben die für sie inzwischen unerträgliche Situation zusammen.
Den Brief haben sie der Stadtverwaltung in der jüngsten Bürgersprechstunde der Bezirksvertretung übergeben. Zuvor hatte ein Vertreter der Anwohner dort persönlich seine Erlebnisse erzählt und gefragt, ob beispielsweise die tägliche Nutzungszeit begrenzt und der Spielplatz vom Kommunalen Ordnungsdienst regelmäßig bestreift werden könne? Obwohl ein aufgestelltes Hinweisschild das Ballspielen verbietet, werde teilweise dort Fußball gespielt und der Ball häufig gegen den auf dem Spielplatz stehenden Blechcontainer geschossen, in dem Kinderspielzeug verwahrt wird. Das laute dumpfe Scheppern seit weit zu hören, selbst im Inneren der Häuser bei geschlossenen Türen und Fenstern.