Zwei Verfahren in Krefeld Wenn es zur Messerattacke kommt: „Einfach schneller gewesen“

Krefeld · Was Messer so gefährlich macht, ist in gleich zwei Verfahren vor dem Amtsgericht Krefeld um gefährliche Körperverletzungen deutlich geworden. In beiden Fällen hätte es noch schlimmer kommen können.

In zwei Verfahren ging es um gefährliche Körperverletzung durch Stichwaffen.

Foto: dpa/Thomas Banneyer

Gleich zwei Fälle von gefährlicher Körperverletzung durch Messer wurden am Mittwoch vor dem Krefelder Amtsgericht verhandelt. Im ersten Verfahren ging es um einen 19-Jährigen Krefelder, der am Nachmittag des 8. März an der Königstraße einen Bekannten mit einem Messer verletzt hatte. Alle Beteiligten hatten großes Glück, wie das Jugendschöffengericht betonte. Mit einem Klappmesser mit etwa 12 Zentimetern Klinge stach der Angeklagte damals zu und erwischte den Arm des Opfers. Der linke Oberarm wurde durchbohrt und auch die Brust darunter leicht verletzt.