Sie sollen Menschenleben retten. Dort, wo der Fahrer versagt, sollen Assistenzsysteme einspringen und zur Stelle sein, bevor Unfälle passieren. Die Europäische Union will mit ihrer Verordnung, die solche technischen Hilfen in Neuzulassungen ab diesem Jahr verpflichtend macht, bis 2038 bis zu 25 000 weniger Verkehrstote und bis zu 140 000 weniger schwere Verletzungen zählen. Ab dem 7. Juli müssen Neuzulassungen in Deutschland daher mit einer ganzen Reihe von diesen Assistenzsystemen ausgestattet sein. Angefangen bei der Notbremse, Spurhalter, Notbremslicht, Geschwindigkeitsassistent, Müdigkeitserkennung, Rückfahrhilfe, Unfalldatenspeicher und Kopfaufprallschutz. Auch eine Vorrichtung zum Einbau einer alkoholempfindlichen Wegfahrsperre soll dazugehören.
Expertenbefragung „Assistenzsysteme dienen der Vision null Straßenverkehrstote“
Krefeld · Ab dem Sommer müssen neuzugelassene Fahrzeuge mit technischen Hilfen ausgestattet sein, das sagt ein Experte vom Tüv dazu
05.01.2024
, 14:23 Uhr