Urteil Vater nach Würgeangriff auf Bewährung in geschlossene Psychiatrie eingewiesen

Krefeld · 50-jähriger Krefelder, der seine Tochter gewürgt haben soll, um sie umzubringen, musste sich vor dem Landgericht verantworten. So lautet das Urteil.

Der Fall wurde am Landgericht verhandelt. Symbolfoto.

Foto: dpa/Oliver Berg

Im Juli 2020 soll ein 50-jähriger Krefelder seine Tochter gewürgt haben, um sie umzubringen. Die Frau bekam keine Luft und wurde erst von ihrem Bruder gerettet, der den Würgeangriff des Vaters beendete. Im Januar und Februar musste sich der Mann an zwei Verhandlungsterminen vor dem Landgericht verantworten. Allerdings ging die Staatsanwaltschaft schon von Anfang des Verfahrens davon aus, dass der Beschuldigte wegen einer psychischen Erkrankung nicht dazu in der Lage war, das Unrecht seiner Tat einzusehen. Jemand der psychisch krank ist, kann nicht für seine Tat bestraft werden. Wer dabei eine Gefahr für die Allgemeinheit darstellt, kann aber in die geschlossene Psychiatrie eingewiesen werden.