Die Wildtierhilfe in NRW wäre ohne das große ehrenamtliche Engagement und die zahlreichen privaten Spender gar nicht mehr leistbar. Das Bundesnaturschutzgesetz formuliert zwar eindeutig den Umgang wild lebender Tiere und den Schutz ihrer Lebensstätten. Doch die laut Gesetz auch zu benennenden offiziellen Anlaufstellen für verletzte oder verwaiste Fundtiere wie Igel, Fledermäuse und Mauersegler fehlen – nicht nur in Krefeld. Die Zeiten, in denen das Tierheim am Flünnertzdyk laut Auftrag der Stadt (nicht jagdbare) Wildtiere im Notfall abgeholt, versorgt und wieder aufgepäppelt hat, sind aus Kapazitätsgründen lange vorbei.
Die verschiedenen Verwaltungsebenen in Stadt und Land scheinen von der Natur und dem damit verbundenen Auftrag für Artenschutz und Artenerhalt bislang weitestgehend entkoppelt zu sein. Die industrielle Tierhaltung ist geregelt ebenso wie die private – doch nicht die Wildtierhilfe. Das Land Niedersachsen macht vor, wie es besser geht.