Laut derzeit gültiger Coronaschutzverordnung für NRW ist „der Betrieb von Museen, Kunstausstellungen, Galerien, Schlössern, Burgen, Gedenkstätten und ähnlichen Einrichtungen“ bis zum 30. November 2020 unzulässig. Dennoch haben „Galerien“ – jene die Kunsthandlungen sind – geöffnet. Auch in Krefeld. Wie passt das zusammen?
Kunst trotz Corona Galerien dürfen trotz Lockdown öffnen
Krefeld · Die Stadt Krefeld hat es bestätigt: Kunsthandlungen zählen zum Einzelhandel und unterliegen somit nicht dem Lockdown.
12.11.2020
, 08:00 Uhr