Messerattacke auf die eigene Frau - Klinik statt Knast
73-Jähriger soll beim Angriff auf seine Frau psychisch gestört gewesen sein.
Krefeld. „Ich töte dich“, mit diesen Worten erschreckte am 6. November 2011der gebürtige Iraner G. seine Ehefrau. Doch es blieb nicht beim Erschrecken. Der 73-Jährige machte seine Drohung wahr und stach mit einem Messer zu. Das Opfer hatte Glück. Weil sich die Frau (54) heftig wehrte und, durch die Schreie alarmiert, eine der Töchter ins Schlafzimmer kam, stach G. nicht weiter zu.
Blutüberströmt kam die Geschädigte ins Krankenhaus, trug mehrere Narben an Schulter und Händen von dem Angriff davon. „Du bist dabei, meine Mutter zu töten. Dafür kommst du ins Gefängnis.“ Mit diesen Worten soll die Tochter versucht haben, G. aufzuhalten. Doch der soll trotzig geantwortet haben, dass er höchstens drei Jahre bekommen werde.
Das Landgericht Krefeld ordnete gestern an, dass G. in einem psychiatrischen Krankenhaus unterbracht wird. Der Mann war zum Tatzeitpunkt gestört. „Die Schuldunfähigkeit sei nicht auszuschließen“, heißt es im psychiatrischen Gutachten.
Die Frau hat sich bereits scheiden lassen. Damit ging für sie ein 32-jähriges Martyrium zu Ende. Denn schon vor dem versuchten Totschlag mit dem Messer soll G. oft gewalttätig geworden sein. „Es gab im Iran Gewalt, es gab hier Gewalt“, sagte die Frau aus. Bei einem Vorfall soll G. mit einer gefüllten Glasflasche zugeschlagen haben. Vor allem wegen der gemeinsamen Kinder schwieg die heute 54-Jährige.
„Warum kam es zur Eskalation und wie lief das Geschehen ab?“, wollte das Gericht wissen. G. räumte ein, das Messer in der Hand geführt zu haben. „Ich war nervös und durcheinander.“ Das Tatwerkzeug will der Mann aus der Küche genommen haben und ursprünglich Fleisch damit schneiden.
Seine Ex-Frau widersprach dieser Aussage. Das Messer stamme nicht aus ihren Haushalt, zudem habe sie ihrem Mann an diesem Tag Nudeln mit Hackfleischsoße zubereitet, von Fleisch habe es keine Spur gegeben.
Andererseits stellte der Angeklagte die Anschuldigungen seiner Frau als Lügen dar. G. bestritt, seine Frau jemals misshandelt zu haben: „Ich habe sie nie geschlagen.“