Es ist mit viel externer fachlicher Unterstützung alles getan worden, um diesen sicher vor möglichen Klagen gegen Lärm und störende Gerüche zu machen. Nicht noch einmal soll ein Gericht das ambitionierte Vorhaben stoppen.
Sollte der Satzungsbeschluss am 28. Februar im Stadtrat tatsächlich erfolgen, wäre das ein Meilenstein für die Stadt Krefeld. Denn sie könnte ein städtebaulich einmaliges Projekt verwirklichen und gleichzeitig nach außen demonstrieren, dass sie auch schwierige B-Plan-Verfahren erfolgreich zu Ende bringen kann. Auf dem Weg dorthin sind vor allem die Bedenken des Chemieparks ernst genommen und in den B-Plan-Entwurf eingearbeitet worden. Das Argument eines drohenden Verlustes von Arbeitsplätzen oder gar einer Gefährdung des gesamten Wirtschaftsstandortes durch das Rheinblick-Projekt dürfte damit vom Tisch sein.