Eine Krefelder Seniorin erhielt im Februar 2022 eine Aufforderung der Agentur für Arbeit, an einer Maßnahme zur Vermeidung von Langzeitarbeitslosigkeit teilzunehmen. Sie hatte bereits ihren Antrag für die Rente zum 1. Juni beantragt. Anfang Juli wäre sie 66 Jahre alt geworden. Sie wendet sich an das Arbeitsamt, um das Missverständnis aufzuklären und soll trotzdem an der Maßnahme teilnehmen. Was auf den ersten Blick kurios wirkt, ist ein klarer Fall für den Bund der Steuerzahler (Abkürzung: BdSt).
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