Abstand – das ist nicht nur eines der zentralen Merkmale im Umgang mit der Corona-Pandemie. Es ist auch eines der wesentlichen Gradmesser bei der Neustrukturierung der Spielhallen im Stadtgebiet. Im Glücksspielstaatsvertrag von 2012 ist das Ziel formuliert, die Gefahr der Spielsucht einzudämmen. Um eine Ballung von Spielhallen auszuschließen, ist ein Mindestabstand von 350 Metern Luftlinie zwischen Spielhallen festgelegt worden, auch ein Mindestabstand zu Schulen muss zwingend eingehalten werden. Zudem sind Mehrfachkonzessionen, etwa mehrere Spielhallen in einem Gebäude, nicht erlaubt.
Glücksspiel Sechs Spielhallen werden bis Juli geschlossen
Krefeld · Stadt hält an harter Linie bei der Umsetzung des Glücksspielvertrages fest.
05.01.2021
, 19:00 Uhr