Linn: Molche stoppen Bauherren
Die geplanten Häuser am Eltweg sorgen weiter für Ärger. Fünf Grundbesitzer sind sauer auf die Stadt.
Linn. Dachdecker Wolfgang Hornig versteht die Welt nicht mehr. Er ist einer von fünf Grundstücksbesitzern, denen rund 10000 Quadratmeter am Eltweg zwischen Kurkölner Straße und Am Mühlenhof in Linn gehören. Es handelt sich um den Grünzug namens "Rose Gärten" am Rand des Landschaftsschutzgebietes, in dem es einen Schafstall, Kleingärten, Hütten und Scheunen gibt.
Im Norden grenzt das Gebiet an den Wanderweg entlang dem Burggraben, der wegen seiner seltenen Amphibien (Kammmolche) als europäisches Fauna-Flora-Habitat (FFH) aufgenommen worden ist.
Vor über sechs Jahren, am 7. November 2002, stellte Norbert Hudde vom Planungsamt 44 Nutzungsänderungen für das östliche Krefeld vor, danach wurde ein neuer Entwurf für den Flächennutzungsplan gestrickt. Und Norbert Hudde präsentierte den fünf Grundbesitzern einen Plan für zehn Einfamilienhäuser am Eltweg, der Zufahrt zum Linner Golfclub.
Karin Müller, die mit ihrer Familie einen Bungalow am Eltweg bewohnt und zusammen mit Dachdecker Hornig rund 4500 Quadratmeter "Rose Gärten" besitzt, erinnert sich: "Wir waren entsetzt, so viele Häuser wollten wir nicht." Sie spricht auch für die vier weiteren Eigentümer: "Wir sind uns einig."
Um die Ecke herum an der Kurkölner Straße stehen zwei alte Mehrfamilienhäuser, das nördlichste mit einer tristen, über zehn Meter hohen Fassade. Noch 2006/2007 geisterte der Entwurf eines Architekten, früher selbst Mitarbeiter des Planungsamtes, durchs Stadthaus.
Ein Modell davon zierte längere Zeit den Flur im siebten Stock: Ein Klotz, blau verglast, der eher an ein Aquarium erinnert und eher nach Dubai, aber nicht ins alte Linn, passt, sollte das Mehrfamilienhaus ersetzen. Nun waren nicht nur die Nachbarn entsetzt, sondern auch die lokalen Politiker.
Dies alles ist vom Tisch, denn nun darf gar nichts mehr gebaut werden, weder am Eltweg noch an der Kur-kölner Straße. Den Grundbesitzern geht viel Geld verloren. Die Begründungen sind allerdings unterschiedlich. Die Bezirksregierung, Abteilung Regionalplanung, schickte der Stadt bereits Mitte März 2008 ein Schreiben, in dem auf den besonderen Schutz von Grünzügen durch das Bundes-Baugesetz hingewiesen wird. Sachbearbeiter Christoph van Gemmeren:
"Der Trend geht hin zur Vergrößerung solcher Grünzüge. Sollte also eines der bestehenden Wohnhäuser oder ein Stall in Flammen aufgehen, dürfte die Ruine nicht wieder aufgebaut werden."
Die Stadt führt andere Gründe an. Jetzt ist für das Gebiet die Untere Landschaftsbehörde, Abteilungsleiter Heino Thies, zuständig. Vor der Errichtung baulicher Anlagen sei nach der FFH- und nach der EWG-Vogelschutz-Richtlinie "innerhalb eines Mindestabstandes von 300 Metern im Einzelfall zu prüfen, ob eine erhebliche Beeinträchtigung des Gebietes vorliegen kann".
Thies befürchtet eine solche Beeinträchtigung. Es gebe zwar keine Verordnung, die einen Mindestabstand von Bauvorhaben zu Landschaftsschutzgebieten vorschreibt, man könnte "aber mal darüber nachdenken".
Warum Dachdeckermeister Wolfgang Hornig den Krefelder Mikrokosmos nicht versteht? "An der Pastoriusstraße baut die Wohnstätte gerade was richtig Großes. Das ist nur 50 Meter vom Landschaftsschutzgebiet entfernt."