Es wird höchste Zeit, dass die Garten- und Bauordnung geändert und aktualisiert wird. In Zeiten des großen Artensterbens ist ein biologisch fast steriler Kleingarten mit vielen Rasenflächen, einigen wenigen Blumen, Tuja-Hecken und Schotterflächen laut der Verordnungen gewollt und erlaubt, ein naturnaher Garten wie der von Markus Hamm jedoch nach der herkömmlichen Beurteilung ungepflegt und unerwünscht. Dabei hatte ein Vertreter des Nabu bei einer Besichtigung vor Ort die naturnahe Gestaltung ausdrücklich gelobt.
Wer seine Stauden im Winter (noch) nicht runterschneidet, um Insekten eine Überwinterungshilfe zu bieten, und leicht verrottbares Laub als Mulch- und Schutzschicht auf die Beete legt, bietet der Insekten- und Tierwelt wie Igeln Wärme und Schutz. Doch solange dieser Anblick als unordentlich gilt, haben es naturnahe Gärtner schwer, vor allem in den 101 Kleingartenanlagen in Krefeld. Das geforderte „nackt Abräumen“ passt auch zu den zwei bis drei „Pflegeschnitten“ von grünen Randstreifen im Stadtgebiet, wo alles, was gerade für die Insektenwelt blüht, rigoros bis auf zwei, drei Zentimeter abrasiert wird. Insekten und Kleinstlebewesen leiden massiv unter der Zerstörung ihrer Lebensräume. Was der Enthomologische Verein mit seinen Studien zum Insektensterben weltweit schon bewiesen hat.