Böller und Co. Vor dem Verkaufsstart: Zoll Krefeld beschlagnahmt illegales Feuerwerk

Krefeld · Die Ermittler warnen vor Gefahren durch Böller und Raketen ohne Prüfzeichen. Es wurden bereits mehrere Tausend illegale Feuerwerkskörper beschlagnahmt. Die Kontrollen laufen weiter.

Ab Samstag, 28. Dezember, darf deutschlandweit Feuerwerk verkauft werden. Das Abbrennen ist nur in der Nacht vom 31. Dezember auf den 1. Januar zwischen 18 und 6 Uhr erlaubt.

Foto: dpa/Frank Hammerschmidt

In manch einem Krefelder Supermarkt warten die Päckchen mit der explosiven Ware schon seit Tagen darauf, endlich ins Regal gelegt zu werden. Wenn an diesem Samstag Raketen, Böller und Batterien in den freien Verkauf gehen, ist das Interesse groß. Zum Jahreswechsel 2023/2024 verzeichnete die Feuerwerksbranche Rekordeinnahmen in Höhe von 180 Millionen Euro – rein bezogen auf legale Feuerwerkskörper, die entsprechend mit einem CE-Zeichen gekennzeichnet sind, also alle EU-weiten Anforderungen an Sicherheit, Gesundheitsschutz und Umweltschutz erfüllen. Doch Fans von Böllern und Co. greifen immer häufiger auch zu Feuerwerkskörpern, die nicht über solche Kennzeichnungen verfügen. Die Mitarbeiter des Krefelder Hauptzollamts haben darauf ein wachsames Auge.