Verbrauchertipp Geöffnete Lebensmittel erst prüfen und nicht sofort wegwerfen

Die Verbraucherzentrale erklärt, welche Lebensmittel kein Fall für die Tonne sind

Lebensmittel anschauen, probieren und nicht sofort wegwerfen.

Foto: dpa/Patrick Pleul

Angebrochene Grillsoßen, nicht aufgebrauchter Joghurt, geöffnete Fruchtsäfte oder Eier, die schon lange im Kühlschrank liegen: In jedem Haushalt finden sich manchmal Lebensmittel in geöffneten Verpackungen oder mit überschrittenem Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD). Viele Verbraucher sind dann unsicher, ob die Produkte noch genießbar sind, und werfen sie lieber weg. „Was verdorben ist, kann die Gesundheit gefährden und gehört nicht auf den Teller. Aber allzu oft landet Essen im Müll, das noch problemlos verzehrt werden könnte“, sagt Ilja Illert, Umweltberater der Beratungsstelle Krefeld der Verbraucherzentrale NRW. Deshalb sein Rat: „Mit den eigenen Sinnen – sehen, riechen, schmecken