Denn schon zwei Mal zuvor hatte eben dieses Gericht das Neutralitätsgebot für Oberbürgermeister stärker gewichtet als deren Pflicht, sich gegen Rechtsextremismus und für die freiheitlich-demokratische Grundordnung einzusetzen. Betroffen davon waren Meyers Düsseldorfer Amtskollegen Stephan Keller (CDU) und dessen Vorgänger Thomas Geisel (SPD), insofern war fast klar, dass auch Meyers Äußerungen vom Februar 2024 im Rat gegenüber der AfD gerügt werden würden.
Kommentar Wie das Urteil in Sachen OB Meyer und AfD zu bewerten ist
Erstaunlich am Urteil des Düsseldorfer Verwaltungsgerichts ist eigentlich nur eins: dass es so spät kommt. Fast zehn Monate brauchten die Richter, um einen Fall abzuarbeiten, der für sie eigentlich Routine war.
14.03.2025
, 19:52 Uhr