NRW Hauptausschuss lehnt Zuständigkeits-Änderung ab

Erkrath · Im Streit am Winkelsmühler Weg argumentiert die Erkrather Verwaltung nun juristisch. Weil es nur um einen kleinen Flecken auf städtischem Grund geht, sei der Bürgermeister allein zuständig. Eine Mehrheit folgte dieser Auffassung.

Daniela Günzel (M.) sammelte Unterschriften gegen den Mast.

Foto: Köhlen, Stephan (teph)

(tpp) Herber Rückschlag für die Anwohner und Gegner des Sendemast-Standortes am Winkelsmühler Weg: Der Haupt- und Finanzausschuss hat eine Änderung der Zuständigkeitsordnung abgelehnt, so dass die Verpachtung des Standorts an die Deutsche Telekom nicht mehr unter Genehmigungsvorbehalt des Rates steht. Damit kann die Verwaltung die Verträge mit der Telekom im Rahmen ihres laufenden Geschäfts abschließen. Die Politik bleibt erst einmal außen vor.