(magu) Er hatte sieben Kilo Marihuana gekauft und war dafür zu drei Jahren Haft verurteilt worden. Das hatte dem Erkrather nicht gefallen, der 35-Jährige war gegen das Urteil in Berufung gegangen. Sein Ziel: Nicht mehr als zwei Jahre Freiheitsstrafe, und diese dann auch noch zur Bewährung ausgesetzt. Nun hat die Berufungsrichterin geurteilt: Es bleibt bei den zuvor vom Amtsgericht verhängten Haftstrafe von drei Jahren.
Justiz in Erkrath Keine Strafminderung für bereits verurteilten Dealer
Erkrath · Die Handelsmengen wurden in Kilo angeben. Mit seiner Haftstrafe war der Erkrather unzufrieden.
07.03.2024
, 06:00 Uhr