Justiz in Erkrath Keine Strafminderung für bereits verurteilten Dealer

Erkrath · Die Handelsmengen wurden in Kilo angeben. Mit seiner Haftstrafe war der Erkrather unzufrieden.

Ein wegen Rauschgifthandel verurteilter Erkrather ging wegen seiner dreijährigen Haftstrafe in Berufung.

Foto: dpa/Daniel Karmann

(magu) Er hatte sieben Kilo Marihuana gekauft und war dafür zu drei Jahren Haft verurteilt worden. Das hatte dem Erkrather nicht gefallen, der 35-Jährige war gegen das Urteil in Berufung gegangen. Sein Ziel: Nicht mehr als zwei Jahre Freiheitsstrafe, und diese dann auch noch zur Bewährung ausgesetzt. Nun hat die Berufungsrichterin geurteilt: Es bleibt bei den zuvor vom Amtsgericht verhängten Haftstrafe von drei Jahren.