Der Stadtrat hat die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens zur Rettung der „Hasenwiese“ festgestellt. Als Abstimmungstermin wurde der 26. Februar 2023 festgelegt. Die bereits im Planungsausschuss heftig umstrittene Änderung der Satzung zur Durchführung von Bürgerentscheiden wurde abermals emotional diskutiert, dann aber mehrheitlich bestätigt. Die Verfechter des Bürgerbegehrens werfen der Gegenseite vor, nicht nur mit der Satzungsänderung, sondern auch mit dem frühen Abstimmungstermin das Ergebnis negativ beeinflussen zu wollen.
Hochdahl-Millrath Bürger sollen im Februar über die Zukunft der Hasenwiese abstimmen
Erkrath · Verfechter des Bürgerbegehrens werfen der Stadt vor, mit dem frühen Termin das Ergebnis beeinflussen zu wollen.
15.12.2022
, 06:00 Uhr