Hochdahl Denkmalschutz für Siedlung noch in weiter Ferne

Erkrath · Der LVR hat Denkmalschutz für die Willbecker Straße 51-77 vorgeschlagen. Bis dahin gibt es viel Bürokratie.

Die Wohnanlage Willbecker Straße 51-77 in Hochdahl.

Foto: Köhlen, Stephan (teph)

(hup) Die Nachricht hatte einige überrascht: Das Amt für Denkmalpflege im Rheinland hat 2021 die Wohnanlage Willbecker Straße 51-77 in Hochdahl als „exemplarisches Beispiel für die moderne Stadtgründung“ in eine Inventarliste mit denkmalwürdigen Siedlungen aufgenommen. Es empfiehlt, sie unter Schutz zu stellen.