Bürgerentscheid in Erkrath Kommt das Erbbaurecht für die Neanderhöhe?

Erkrath · Lange wurde gerungen – nun steht der Bürgerentscheid an. In welcher Form werden die Parzellen auf der Neanderhöhe den Unternehmen angeboten? Das Pro und Contra für die Abstimmung.

 Sollen die Grundstücke auf der 30 000 Quadrameter großen Neanderhöhe per Erbpacht an Investoren vergeben oder an sie verkauft werden? Darum geht es bei der Bürger-Abstimmung am Sonntag.

Sollen die Grundstücke auf der 30 000 Quadrameter großen Neanderhöhe per Erbpacht an Investoren vergeben oder an sie verkauft werden? Darum geht es bei der Bürger-Abstimmung am Sonntag.

Foto: Köhlen, Stephan (teph)

Nach langer Diskussion samt einer gerichtlichen Auseinandersetzung steht am Sonntag die Entscheidung an. „Sollen die im Eigentum der Stadt Erkrath stehenden Gewerbegrundstücke im Bereich des Bebauungsplans Neanderhöhe (Nr. H 55) nicht verkauft, sondern nur im Rahmen des Erbbaurechts vergeben werden, sodass die Stadt Erkrath Eigentümerin der Grundstücke bleibt?“ Wer Ja ankreuzt, stimmt für das Erbbaurecht. Mit einer Nein-Stimme würden Bürger den Plan unterstützen, die rund 30 000 Quadratmeter große Fläche in Parzellen an die Unternehmen zu verkaufen, die sich dort ansiedeln möchten.