Integration in Erkrath Politik will an Wuchergebühren festhalten
Erkrath · Im Integrationsrat zeichnete sich ab, dass der Antrag der Grünen auf Rücknahme keine Mehrheit finden wird.
300 statt wie bisher 120 Euro pro Person für die Nutzung einer städtischen Unterkunft – das macht für die achtköpfige Familie, die in der maroden Unterkunft Thekhaus auf 50 Quadratmetern lebt, der neuen Gebührensatzung zufolge 2400 Euro Nutzungsgebühr pro Monat. Eine Mehrheit aus CDU und SPD in Erkrath hat damit nach wie vor kein Problem.
Sie beruft sich wie die Stadt auf das Kommunalabgabengesetz. Kommunen müssen demnach Gebühren erheben, wenn – anders als etwa bei öffentlichen Schwimmbädern und Büchereien – eine Einrichtung hauptsächlich dem Vorteil einzelner Personen oder Gruppen dient. Dies trifft auf Unterkünfte für Flüchtlinge und Obdachlose zu. Die Gebühr ist unabhängig vom Alter der untergebrachten Person zu bemessen. Für Kinder wird also dieselbe Gebühr erhoben wie für Erwachsene. Auch der Zustand der Unterkunft spielt keine Rolle.
Die Gebühren sind laut Stadt so kalkuliert, dass sie die entstehenden Kosten decken, um dem, wie es heißt, Kostendeckungsgebot zu entsprechen. Doch in dem Gesetzestext heißt es nicht, dass die Gebühren auskömmlich sein müssen, sondern dass sie es sein sollen. Aus Sicht der Grünen – sie wollen die Höhe der Gebühren wieder auf die vor Erlass der neuen Satzung geltende Höhe einschließlich der Halbierung für Kinder und Jugendliche zurückzuführen – lässt dieses Formulierung einen Spielraum, den die Stadt ihrer Ansicht nach nutzen sollte. Weiterhin nutzen sollte, denn sie habe jahrzehntelang keine auskömmlichen Gebühren erhoben, ohne dass dies von irgendeiner Seite gerügt worden sei.
Die Grünen haben daher die Rücknahme der neuen Satzung beantragt. Alles andere sei unangemessen, unfair und am Ende auch integrationsfeindlich, da es keine Anreize zur Erwerbstätigkeit von Migranten setze. Die Gebühren müssen sogenannte Selbstzahler, also Flüchtlinge mit eigenem Einkommen (in Erkrath etwa 14 Personen) zahlen, ohne dass dessen Höhe eine Rolle spielt. Da die achtköpfige Familie im Thekhaus die 2400 Euro monatlich (natürlich) nicht selbst stemmen kann, gewährt das Jobcenter eine Aufstockung. Die Familie zahle am Ende also keinen Euro mehr, versicherte SPD-Chef Detlef Ehlert jetzt im Integrationsrat.
Trotz allem wollen die Grünen nicht locker lassen
Eben weil in diesem Fall das mit Bundesmitteln, sprich mit Steuergeldern finanzierte Jobcenter einspringt und damit zumindest temporär (über die Kreisumlage muss Erkrath das Jobcenter mitfinanzieren) Geld in die Stadtkasse bringt, das auf anderem Wege für das kurz vor der Haushaltssicherung stehende Erkrath offenbar nicht zu holen ist. Vom Land gebe es jedenfalls nicht die nötige Unterstützung für die Flüchtlingsunterbingung, haben CDU und SPD schon oft beklagt. Die Grünen wollen dennoch nicht locker lassen, auch wenn sich im Integrationsrat, dem auch Vertreter der Ratsparteien angehören, bereits abzeichnete, dass CDU und SPD nicht von ihrer Linie abweichen werden. Grünen-Fraktionschef Peter Knitsch pocht weiterhin darauf, dass es lediglich eine Behauptung sei, die Gebühren für die Unterkünfte der Flüchtlinge und Wohnungslosen müssten rechtlich zwingend kostendeckend sein. Dies zeige unter anderem das Beispiel der Stadt Bochum, die für Selbstzahler (Untergebrachte mit Einkommen) erheblich geminderte Gebühren vorsehe, gestaffelt nach der Höhe des Einkommens. Bochum verfüge vermutlich über ein erheblich größeres Rechtsamt als Erkrath, von einem Verstoß gegen geltendes Recht sei daher eher nicht auszugehen, so Knitsch.
Bernhard Osterwind (BmU) hält die neuen Gebühren wie CDU und SPD dagegen für gerechtfertigt, die Kosten wären ja da und die Nutzungsgebühren keinesfalls geschätzt, sondern errechnet worden. Die Stadt müsse Kostendeckung verfolgen, alles andere würde ihren Haushalt sprengen. Das Kommunalabgabengesetz sei ursprünglich nicht mit Blick auf Flüchtlingsunterkünfte gemacht worden, dies weiter so laufen zu lassen sei ein Versäumnis des Gesetzgebers, so Osterwind.