(hup) Die meisten Kunden wären damit wohl überfordert, aber ein Erkrather hat eine Preiserhöhung der Stadtwerke (zum 1. März) als unwirksam, weil nicht vertragsgemäß, zurückgewiesen. Seine Argumentation: „Wie Sie spätestens seit dem von mir eingeleiteten Verfahren bei der Schlichtungsstelle Energie im März 2022 wissen, ist eine Preiserhöhung bei dem mit mir geschlossenem Stromliefervertrag ,Guter Strom FIX’ vom 14.07.2013 nur zum Ende der Vertragslaufzeit jeweils im November des jeweiligen Jahres möglich. Der Vertrag verlängert sich automatisch um ein Kalenderjahr. Vertragskonform haben Sie mir im November 2023 eine Preisänderung mitgeteilt. Ich muss daher davon ausgehen, dass es sich bei Ihrem Schreiben [vom 12. Januar 2024, Anm. d Redaktion] nicht um ein Versehen oder um einen Einzelfall handelt, zumal Sie damals bei mehreren Kunden mit dem gleichen Vertrag in Kenntnis der Vertragssituation versucht haben, Preiserhöhungen durchzusetzen.“
„Wer stillhält, muss zahlen“ Stadtwerke-Ärger: Beschweren hilft
Erkrath · Ein RP-Leser hat die Rücknahme einer Preiserhöhung bewirkt – und will andere ermutigen, sich ebenfalls zu beschweren.
01.02.2024
, 06:00 Uhr