Im Rahmen der Grundsteuerreform stand wie in allen NRW-Kommunen auch in Erkrath eine Entscheidung darüber an, ob ab 2025 differenzierte Hebesätze für Wohngrundstücke und Nicht-Wohngrundstücke eingeführt werden oder ob es bei einheitlichen Hebesätzen bleibt. Mit der Begründung, dass es eine politische Fragestellung sei, wie die Belastung verteilt werden soll, hatte die Verwaltung im Vorfeld der Entscheidung keine Empfehlung abgegeben.
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