Flüchtling geht auf Hausmeister los
Sechs Monate Haft für Bedrohung urteilte das Amtsgericht Mettmann. Der Angeklagte ging umgehend in Berufung.
Erkrath/Wuppertal. Zu sechs Monaten Freiheitsstrafe wegen Bedrohung war ein Bewohner der Flüchtlingsunterkunft in der Gruitener Straße verurteilt worden. Der Angeklagte hatte gegen das erstinstanzliche Urteil des Amtsgerichtes Mettmann umgehend Berufung eingelegt und die wiederum wurde nun am Wuppertaler Landgericht verhandelt. Am Ende stand der Beschluss, die Freiheitsstrafe auf vier Monate herabzusetzen.
Der angegriffene Hausmeister beim Prozess
Aber was war überhaupt passiert an diesem Morgen im August des vergangenen Jahres, der nun erneut zum Dreh- und Angelpunkt einer Verhandlung wurde? Der 30-jährige Algerier schlief wohl noch in seinem Zimmer, als er sich von der Geräuschkulisse im Flur belästigt fühlte. Dort hatte ein von der Sozialagentur beauftragter Hausmeisterhelfer gerade den Fußboden gereinigt, um später mit Malerarbeiten beginnen zu können. Ein Wort gab das andere und als sich der Angeklagte in sein Zimmer in der oberen Etage zurückzog, glaubte der städtische Angestellte, die Sache habe sich erledigt. Dann jedoch habe der Mann erneut vor ihm gestanden — diesmal mit einem Küchenmesser in der Hand.
„Ich habe dann die Malerstange gegriffen, um mich verteidigen zu können“, erinnert sich der Zeuge vor Gericht. Inzwischen waren andere Bewohner der Unterkunft auf die Auseinandersetzung aufmerksam geworden. Sie drängten den aufgebrachten Angeklagten in den Eingangsbereich des Hauses, wo der sich einen Feuerlöscher schnappte, um damit erneut auf den Hausmeister loszugehen. Dabei hatte er diesen mit den Worten „du Hurensohn“ beschimpft und ihm angedroht, ihn umbringen zu wollen. Erneut seien es andere Bewohner gewesen, die Schlimmeres verhindert hätten. Die herbeigerufene Polizei nahm die Anzeige des Opfers auf, die wiederum kurz darauf zurückgezogen wurde.
„Er hat sich bei mir entschuldigt und wir haben uns wieder vertragen“, erklärte der Hausmeister vor dem Berufungsgericht, dass er dem Angeklagten nichts Böses wolle. Der habe augenscheinlich Probleme, die ihn zum Ausrasten gebracht hätten.
Wie groß diese Probleme sind, ließ der Einblick in die Strafakte deutlich werden. Dort sind aus den vergangenen Jahren insgesamt elf Vergehen aktenkundig geworden — überwiegend handelt es sich um gemeinschaftlich begangene Diebstähle. Aus diesen Verurteilungen sitzt der Angeklagte noch bis zum Frühjahr 2020 in Haft. „Man muss allerdings davon ausgehen, dass er bald abgeschoben wird“, ließ sein Anwalt das Gericht wissen.
Im Übrigen bestreite sein Mandant den Tatvorwurf, weswegen aus seiner Sicht folglich nur ein Freispruch in Frage käme. Dieser Ansicht schloss sich das Berufungsgericht nicht an.