Funkmast-Standort sorgt für Kritik

Ein neuer Sendemast soll den Erkrathern eine bessere Netzversorgung bescheren. Grüne und BmU sehen gesundheitliche Gefahren.

Foto: Schwartz

Erkrath. Der 40 Meter hohe Beton-Turm soll am nordwestlichen Rand von Alt-Erkrath entstehen, gegenüber der Adresse Hubbelrather Weg 12 auf dem Henchesacker. Ein Mastbaubetrieb hatte den Bauantrag gestellt und will die Antennen-Plätze am Turm an Mobilfunkanbieter vermieten. So soll die Netzabdeckung im Bereich südlich des Turms verbessert werden.

Nach Paragraf 35 des Baugesetzbuches sind „Vorhaben, die der öffentlichen Versorgung mit Telekommunikations-Dienstleitungen dienen, im Außenbereich zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen und die Erschließung gesichert ist“. Nach Ansicht der Fachbehörden stehe der Genehmigung nichts entgegen. Die Untere Wasserbehörde, die Untere Immissionsschutzbeörde und das Liegenschaftsamt des Kreises Mettmann als Straßenbaulastträger haben bereits ihre Zustimmung gegeben. Peter Knitsch (Grüne) erinnerte daran, dass die Stadt Erkrath bis vor wenigen Jahren ein Mobilfunk-Konzept gehabt habe, das die Zahl der Sendemasten im Stadtgebiet begrenzt. „Daran wollen wir uns halten“, so Knitsch. Seine Fraktion sehe den Neubau sowohl unter Immissions-, als auch unter gestalterischen Gesichtspunkten kritisch. Noch immer sei nicht klar, welche Auswirkungen die Strahlung von Mobiltelefonen und Sendemasten auf Menschen habe. „Wir halten das für verkehrt. Wenn überhaupt, müsste der Mast auf der anderen Seite des Feldes stehen“. Bernhard Osterwind (BmU) stimmte dem zu. „Das Mobilfunkkonzept war wegen der Gesundheit aufgestellt worden. Es hat sich nichts gebessert“. Helmut Hentschel, Leiter der Bauaufsicht, räumte ein, man könne eine Verschiebung des Standortes prüfen, doch sei die Standortwahl das Ergebnis von Messungen der Netzbetreiber.

Beigeordneter Fabian Schmidt stellte klar, dass ein Genehmigungs-Anspruch aufseiten des Antragstellers bestehe. „Das Mobilfunkkonzept galt nur für Telefonie, es hätte wegen des gestiegenen Internet-Datenvolumens sowieso angepasst werden müssen“, so Schmidt. Ebenso pragmatisch sah es Detlef Ehlert (SPD). Er kritisierte „ideologische Grabenkämpfe“, mit denen man „spätestens vor Gericht auf die Nase fallen“ würde.

Die Grünen stellten drei Anträge: Erstens sollten die Anwohner informiert werden, zweitens sollte die Genehmigung nach Planungsrecht aus gesundheitlichen und städtebaulichen Gründen abgelehnt werden. Sollte Punkt zwei nicht die Mehrheit des Ausschusses finden, sollte drittens der gewählte Standort verschoben werden. Alle drei Anträge wurden abgeschmettert. Die Verwaltungsvorlage wurde schlussendlich mit den Stimmen von CDU, SPD und FDP beschlossen.