Erkrath Gericht bestraft versuchten Tankstellenüberfall mit Arrest

Erkrath/Wuppertal. · Die Angeklagten hofften im Berufungsverfahren auf Milde. Das Gericht entschied sich dagegen.

Der Berufungsrichter ließ sich bei beiden Angeklagten nicht auf eine Minderung ihrer Strafmaße ein.

Foto: dpa/Volker Hartmann

Nach den Weihnachtstagen 2018 wollten sie die Total-Tankstelle in der Schimmelbuschstraße überfallen. Weil die Kassiererin gerade eine Zigarettenpause machte, standen sie vor verschlossener Türe und ergriffen die Flucht. Das Amtsgericht hatte einen der beiden Angeklagten zu einer Jugendstrafe von zwei Jahren auf Bewährung verurteilt, dazu muss der mittlerweile 18-Jährige eine vierwöchige Arreststrafe absitzen. Ihm hatte die Anklage dazu auch noch Körperverletzung in zwei Fällen vorgeworfen. Sein Komplize beim Tankstellenüberfall war zu zwei Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt worden, er sitzt seit der Tat am 27. Dezember in Untersuchungshaft.

Beide Angeklagte waren gegen die verhängten Urteile in Berufung gegangen. Die wurde nun beim Wuppertaler Landgericht verhandelt. Ziel der Verteidigung: Der 18-Jährige wollte vor allem den Arrest vermeiden, sein Komplize (19) wollte gerne aus der Haft entlassen werden und die Reststrafe zur Bewährung ausgesetzt bekommen.

Der 18-jährige Angeklagt macht inzwischen ein Wirtschaftsabitur

Doch dem 18-Jährigen wurden dazu noch Körperverletzung in zwei Fällen vorgeworfen. Einer der Fälle: Am 15. Februar 2018 soll er auf dem Schulhof am Holterhöfchen in Hilden mit jemandem in Streit geraten sein. Einer unbeteiligte Zeugin, die sich genähert haben soll, soll der Angeklagte unvermittelt ins Gesicht geschlagen haben. Die junge Frau fiel daraufhin mit dem Kopf auf den Steinboden und verlor das Bewusstsein. Mit einem Nasenbeinbruch wurde sie auf der Intensivstation eingeliefert.

Ein Jahr nach dem versuchten Tankstellenüberfall saß der 18-Jährige nun scheinbar geläutert auf der Anklagebank. Er habe mittlerweile einen Realschulabschluss und mache sein Wirtschaftsabitur. Außerdem habe er ein Anti-Aggressions-Training absolviert. Um die vier Wochen Strafarrest wäre er gerne herum gekommen – der Berufungsrichter sah die Sache jedoch anders. Die Bewährungsstrafe und der Arrest seien angesichts diverser Straftaten ein äußerst mildes Urteil gewesen, für eine Abmilderung der verhängten Strafe machte er dem Angeklagten keine Hoffnung. Der zog dann auch seine Berufung zurück. Damit wurde das erstinstanzliche Urteil von zwei Jahren Jugendstrafe auf Bewährung und vier Wochen Arrest bestätigt.

Für seinen Komplizen, der wegen des versuchten Tankstellenüberfalls zu zwei Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt wurde und seit einem Jahr in Untersuchungshaft sitzt, ging es hingegen um mehr. Dessen Berufung soll nun verhandelt werden – sein.