Erkrath Rat berät erneut zum Wimmersberg

Erkrath. · Der Stadtrat hat in einer zweiten Sondersitzung die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs für das Wohngebiet Wimmersberg (Projektname „Düssel Terrassen“) beschlossen. Dies ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg zum Satzungsbeschluss, den CDU und SPD noch in diesem Jahr verabschieden wollen.

Der Investor Catella hat zum Wimmersberg-Bauprojekt in Alt-Erkrath eine Ansicht hergestellt.

Foto: Catella

Grüne und BmU hatten die Offenlage zum von der Stadt geplanten Zeitpunkt verhindern wollen – mit der Begründung, in den Sommerferien hätten die Bürger keine Zeit, sich mit den Plänen zu beschäftigen und eventuell Kritik zu üben. Mitglieder der beiden Parteien hatten einen Einspruch gegen den ersten Beschluss des Planungsausschusses vom Juni unterzeichnet und damit eine außerordentliche Ratssitzung in den Ferien nötig gemacht.

Als abzusehen war, dass sie keine Mehrheit haben würden, hatten die Fraktionen von Grünen und BmU sowie Hans-Jürgen Rieder (Die Linke) damals den Saal verlassen und so den Rat beschlussunfähig gemacht. Bürgermeister Christoph Schultz kündigte daraufhin an, innerhalb von zehn Tagen eine erneute Sondersitzung einzuberufen, versehen mit dem Zusatz, dass der Rat dann ohne Rücksicht auf die Zahl der Erschienenen beschlussfähig sei.

Offenlage der Pläne wurde mehrheitlich beschlossen

Es kamen diesmal aber fast alle, so dass die Offenlage schließlich mit einer Mehrheit aus CDU und SPD beschlossen werden konnte. Zunächst galt es jedoch, einen neuen zweiteiligen Antrag der BmU zu besprechen. Zum einen fordert sie, die Betreiber von Mobilfunk-Sendeanlagen über die Offenlage zu informieren. Zum anderen solle die Verwaltung für Klarheit bezüglich einer Stellungnahme der Handwerkskammer sorgen, weil es damals im Planungsausschuss einige Verwirrung bei den Mitgliedern geben hatte.

Die Handwerkskammer Düsseldorf (und nicht die IHK) hatte gefragt, ob es für die wegfallenden Gewerbeflächen am Wimmersberg Ersatz an anderer Stelle in Erkrath gebe. Beigeordneter Fabian Schmidt stellte klar: „Richtig ist, dass darauf hingewiesen wurde, dass Gewerbeflächen vorhanden sind, und Gewerbetreibende bereits Wünsche geäußert haben, etwa an den Steinhof umzuziehen“. Hintergrund der Einbeziehung der Mobilfunkbetreiber war, dass zurzeit noch eine Reihe von Sendeanlagen auf dem Wimmersberg steht, die beim Neubau des Wohngebietes wegfallen werden.

Im Bebauungsplanentwurf ist keine explizite Regelung für oder gegen neue Sendemasten enthalten, jedoch: „In Wohngebieten sind Sendeanlagen grundsätzlich zulässig, sofern es sich um fernmeldetechnische Nebenanlagen handelt und ein Mindestabstand von 100 Metern zu Kinderbetreuungseinrichtungen eingehalten wird“, so Fabian Schmidt. Um eine gute Netzabdeckung zu gewährleisten (Daseinsvorsorge), stimmte der Rat einstimmig für den Antrag der BmU. Der Einspruch gegen die Offenlage in den Sommerferien wurde hingegen abgelehnt. Die Auslegung soll schon in den nächsten Tagen beginnen und sogar fünf statt der vorgeschriebenen vier Wochen dauern, um den Skeptikern des Projektes weiter entgegen zu kommen.