Erkrath Neanderhöhe: Bürger klagen

Erkrath. · Im nicht öffentlichen Teil der nächsten Ratssitzung am 8. Oktober soll unter anderem der Verkauf eines Grundstücks auf der Neanderhöhe diskutiert werden. Das ärgert die drei Initiatoren des – im Stadtrat nur knapp gescheiterten – Bürgerbegehrens zum „Erbbaurecht auf der Neanderhöhe“.

Sie beantragen als Initiative Erbbaurecht an der Neanderhöhe: Sabine Börner, Philipp Kloevekorn und Elmar Stertenbrink (l.).

Foto: Börner

Denn nach Abwägung der Risiken und Kosten haben sie mittlerweile Klage gegen den Bescheid der Unzulässigkeit des Begehrens beim Verwaltungsgericht Düsseldorf eingereicht.