Alt-Erkrath Mehr Sicherheit für Fahrradfahrer
Erkrath · (hup) Im Juni vergangenen Jahres hatte die Politik die Verwaltung beauftragt, die Möglichkeit der Einführung von Tempo 30 auf dem Streckenabschnitt der Bahn-/Schlüterstraße zwischen Bahnhof und Friedhof zu prüfen.
Mit einbezogen werden sollten die Vorschläge des Arbeitskreises Radverkehr zum Überholverbot von einspurigen Fahrzeugen im Bereich bis zum Kreisverkehr. Jetzt hat die Verwaltung Stellung genommen – und Tempo 30 für den Abschnitt zwischen Bahnunterführung und Friedhof abgelehnt, da dies mit deutlichen Einschnitten für den Busverkehr einhergehen und der Verkehrsfluss in Alt-Erkrath beeinträchtigt würde. Zudem befänden sich in dem Abschnitt keine sensiblen oder schützenswerten Bereiche oder Einrichtungen.
Mittellinienmarkierung soll durchgezogene Linie werden
Anders sieht es beim Abschnitt zwischen Bahnunterführung und S-Bahnhof aus. Dort kann nach Auffassung der Verwaltung wegen hohem Fußverkehrsaufkommens mit mehreren Fußgängerüberquerungen, dem Unfallhäufungspunkt an der Kreuzung Bismarckstraße/Bahnstraße, der für Radfahrende schwierigen Einfahrt in die Fußgängerzone sowie der Tatsache, dass in dem Abschnitt ohnehin kaum Geschwindigkeiten von 50 km/h erzielt werden dürften, die Einführung von Tempo 30 in Betracht gezogen werden. Die Rheinbahn hat in einer Stellungnahme dargelegt, dass Tempo 30 für den gesamten Abschnitt zwischen S-Bahnhof und Bahnunterführung äußerst kritisch betrachtet wird, da dies zusätzliche Kosten für die Stadt sowie Fahrplanänderungen zur Folge haben könnte. Als Alternativlösung wurde vorgeschlagen, den Abschnitt auf jenen zwischen Bismarckstraße und Bahnunterführung zu reduzieren, da drei der vier Buslinien ihn nicht befahren. Die Verwaltung schloss sich diesem Alternativvorschlag der Rheinbahn an. Um Radfahrenden das Einbiegen in die Fußgängerzone zu erleichtern, soll für denselben Abschnitt die Mittellinienmarkierung zwischen Bismarckstraße und Fußgängerzone als durchgezogene Linie markiert werden. Das Überholen von Radlern sei dann aufgrund des gebotenen Sicherheitsabstands von mindestens 1,50 Meter sowie der Markierung nicht mehr möglich. Abbiege- sowie Ein- und Ausfahrtmöglichkeiten wären weiterhin durch Anpassung der Markierung gewährleistet.
Nach Umsetzung der Maßnahmen werde die Stadt die Situation mit der Rheinbahn beobachten, um auf etwaige Auswirkungen für den Busverkehr reagieren zu können.