Säure-Attentat von Haan Jetzt spricht der Chef-Ermittler

Haan · Am sechsten Verhandlungstag im Prozess um das Schwefelsäure-Attentat auf den ehemaligen Innogy-Manager Bernhard Günther standen die polizeilichen Maßnahmen im Mittelpunkt.

Mit Plakaten und einer hohen von Innogy ausgelobten Belohnung war im Sommer 2020 nach neuen Hinweisen zum Säureangriff auf den Manager Bernhard Günther gesucht worden.

Mit Plakaten und einer hohen von Innogy ausgelobten Belohnung war im Sommer 2020 nach neuen Hinweisen zum Säureangriff auf den Manager Bernhard Günther gesucht worden.

Foto: dpa/David Young

Es ist 12 Uhr Mittags an diesem Donnerstag im Prozess wegen des Säureanschlags auf den damaligen Innogy-Manager Bernhard Günther, als es der Vorsitzende Richter vom Zeugen, dem polizeilichen Ermittlungsleiter, ganz genau wissen will: Er habe doch im Herbst 2019 die Vernehmung mit dem Angeklagten Marco L. geführt, jenem 37-Jährigen Kraftsportler, der nach einem Ringkampf noch in der Sporthalle verhaftet worden war. In seinem Vernehmungsprotokoll habe der Beamte folgendes aufgeschrieben: „Marco L. fragt nach, ob die Untersuchungshaft auf die Haftstrafe angerechnet werden würde.“ Im Gerichtssaal bestätigt es der Zeuge: Ja, danach habe der Angeklagte damals gefragt. Marco L. rutscht derweil unruhig auf der Anklagebank hin und her, er lächelt verunsichert. Vermutlich ist ihm inzwischen klar geworden, was seine Frage von damals für ein Licht auf all das wirft, was derzeit am Wuppertaler Landgericht verhandelt wird. Dabei war es im Herbst 2019 noch gut ausgegangen für ihn. Der Serbe musste aus der Untersuchungshaft entlassen werden. Nachdem Bernhard Günther ihn nicht durch polizeiliche Lichtbildvorlagen, sondern zuvor auf einem Facebook-Foto identifiziert hatte, das ihm die von ihm selbst beauftragte Detektei per Mail zugesandt hatte, schaltete sich die Beschwerdekammer des Landgerichts ein. Günther könne durch dieses Vorgehen beeinflusst worden sein. Mehr Beweise gegen den nun angeklagten Marco L. hatte es damals nicht gegeben. Das änderte sich nach der Verurteilung des zweiten Täters, Nuri T., im Sommer 2022: Über Umwege hatten die Ermittler plötzlich Kontakt zu einem hochrangigen Mitglied der Hells Angels, der Mann ist wegen einer Haftstrafe in die Türkei abgeschoben worden. Er wolle gerne zurück nach Deutschland, und das möglichst schnell, ließ er die Beamten in einem Telefonat wissen. Er könne etwas sagen zur „Günther-Sache“. Und das tat er dann auch: Der Informant nannte den Namen von Marco L., und später auch den von Nuri T. Der wurde im Sommer 2022 zu zwölf Jahren haft verurteilt.