Erst Ende Mai war es wieder passiert: Da hatte ein Grundstücksbesitzer in der Friedrichstraße einen etwa 160 Jahre alten Baum gefällt, obwohl Nachbarn zuvor die Stadtverwaltung alarmiert hatten. Ein städtischer Gartenbaumeister war rausgefahren und hatte mit dem Investor gesprochen, der auf dem Grundstück bauen möchte. Ergebnis: „Alles in Ordnung. Es liegt eine Baugenehmigung vor, und damit kann die Rodung erfolgen.“ Dass die Stadt Haan über eine eigene Baumschutzsatzung verfügt, die solche Fällungen eigentlich verhindern soll, änderte der Verwaltung zufolge nichts an der Rodung. „Das Baurecht ist rechtlich immer höher einzuschätzen“, befand die zuständige Dezernentin Christine Petra Schacht.
Baumschutzsatzung in Haan GAL: Bäume künftig besser schützen
Haan · Es sei von großer Bedeutung, „dass wir die Wichtigkeit von Bäumen und Hecken in der sich verändernden Welt anerkennen und zum Ausdruck bringen“, fordert die Partei.
07.07.2022
, 06:00 Uhr