Die Rechtslage ist eindeutig: In einem Naturschutzgebiet müssen Hunde stets an der Leine bleiben, in einem Landschaftsschutzgebiet können sie unter der Bedingung freigelassen werden, dass sie auf den Wegen und in der Nähe ihres Halters bleiben. Diese Freiheit darf jedoch nur gewährt werden, wenn Gehorsam über Jagdinstinkt siegt – und dieser wird meistens dann auf die Probe gestellt, wenn Wild den Weg von Hund und Herrchen kreuzt.
Tierwelt in Hilden und Haan Ärger mit freilaufenden Hunden im Stadtwald
Hilden/Haan · Unter Hundehaltern erfreut sich der Stadtwald im Osten von Hilden großer Beliebtheit. In Unkenntnis der Rechtslage lassen viele Menschen die Tiere von der Leine – und das kann richtig teuer werden.
12.05.2023
, 06:00 Uhr