Haldenpläne für die Kalkwerke Oetelshofen Gericht erlaubt Fällungen im Osterholz

Haan/Wuppertal · Die Kalkwerke Oetelshofen dürfen zur Erweiterung ihrer Abraumhalde im Osterholz Bäume fällen. Anwohner, die das mit Eilanträgen gegen die Bezirksregierung verhindern wollten,  scheiterten jetzt vor Gericht.

Die Kalkwerke Oetelshofen im Bereich Osterholz. Links am Waldrand befindet sich die Halde.

Foto: Köhlen, Stephan (teph)

Teile des Osterholzer Waldes dürfen für die Erweiterung der Halde Oetelshofen gerodet werden. Das hat die 17. Kammer des Verwaltungsgerichts Düsseldorf jetzt mit zwei Beschlüssen entschieden und damit Eilanträge von Eigentümern benachbarter Grundstücke abgelehnt. Den Planfeststellungsbeschluss der Bezirksregierung Düsseldorf vom 25. Mai, durch den die Erweiterung der Halde Oetelshofen an der Stadtgrenze Wuppertal/Haan genehmigt worden war, werteten die Richter damit als rechtmäßig. Aus Sicht der Düsseldorfer Behörde steht der Fällung von rund 1500 Bäumen nichts im Wege.