Früherer Mitarbeiter der Stadt Haan vor Gericht Panzerfaust-Überfall: Muss Täter in Sicherungsverwahrung?

Haan/Hagen · Am Landgericht in Hagen wird verhandelt, ob ein ehemaliger Mitarbeiter des Haaner Tiefbauamtes in Sicherungsverwahrung muss.

Auch für den Überfall auf einen 82-jährigen im Mai 2017 am Hermann-Löns-Weg ist Joachim R. verurteilt worden. Die Wohnung wurde in Brand gesetzt.

Foto: Kreispolizei Mettmann

Er war einer der Hauptangeklagten im Prozess gegen die „Panzerfaust-Bande“. Über 15 Jahre hinweg soll Joachim R. etliche Geldtransporter überfallen und mehr als eine Million Euro erbeutet haben. Am Landgericht in Hagen wurde der Haaner dafür im März 2019 zu 13 Jahren und neun Monaten Haft verurteilt. Der Vorsitzende Richter hatte dazu noch die Sicherungsverwahrung verhängt. Für den ehemaligen Mitarbeiter des Haaner Tiefbauamtes würde das eine erheblich längere Haftzeit bedeuten. Ob es dazu kommen wird, ist jedoch fraglich: Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte die Frage der Sicherungsverwahrung zur Neuverhandlung ans Hagener Landgericht zurückverwiesen. Begründung: Man habe ein zulässiges Verteidigungsverhalten gegen Joachim R. ausgelegt, um damit die längere Inhaftierung zu begründen.